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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §230 Abs7;Rechtssatz
Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd § 232 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.Eine Gefährdung oder Erschwerung iSd Paragraph 232, Absatz eins, BAO liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008130224.X02Im RIS seit
29.07.2011Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015