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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §132 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache, dass Uraufzeichnungen, zu denen "Stricherlisten" und "Schmierzettel" gehören, vernichtet wurden, begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, 2002/13/0072).Die Tatsache, dass Uraufzeichnungen, zu denen "Stricherlisten" und "Schmierzettel" gehören, vernichtet wurden, begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, 2002/13/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008130204.X02Im RIS seit
27.07.2011Zuletzt aktualisiert am
03.10.2012