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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §8 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/08/0001 E 24. November 2010 RS 1Stammrechtssatz
Die bloße Behauptung der Arbeitslosen, arbeitsfähig zu sein, reicht nicht aus, um ein die Arbeitsfähigkeit verneinendes medizinisches Gutachten in Frage zu stellen, zumal die Arbeitslose damit dem Sachverständigengutachten nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten ist (Hinweis: E 17. Oktober 1995, 95/08/0113).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008080101.X01Im RIS seit
02.08.2011Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011