Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/13/0064 E 15. Dezember 2010 RS 1Stammrechtssatz
Soweit in den "Beschwerdepunkten" eine Verletzung von Verfahrensvorschriften angesprochen wird, wird der Beschwerdepunkt mit den Beschwerdegründen (§ 28 Abs. 1 Z 5 VwGG) verwechselt, zu denen die behauptete Verletzung bestimmter Parteienrechte im Abgabenverfahren zählt (vgl. beispielsweise den hg. Beschluss vom 26. Mai 2010, 2007/13/0038, mwN).Soweit in den "Beschwerdepunkten" eine Verletzung von Verfahrensvorschriften angesprochen wird, wird der Beschwerdepunkt mit den Beschwerdegründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) verwechselt, zu denen die behauptete Verletzung bestimmter Parteienrechte im Abgabenverfahren zählt vergleiche beispielsweise den hg. Beschluss vom 26. Mai 2010, 2007/13/0038, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007130118.X02Im RIS seit
05.08.2011Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011