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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit dem "Recht auf Entscheidung über und Stattgebung einer eingebrachten Berufung im Rahmen eines gesetzeskonformen Rechtsmittelverfahrens" zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er durch den angefochtenen Bescheid verletzt sein soll (vgl. den hg. Beschluss vom 17. November 2010, 2007/13/0081).Mit dem "Recht auf Entscheidung über und Stattgebung einer eingebrachten Berufung im Rahmen eines gesetzeskonformen Rechtsmittelverfahrens" zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er durch den angefochtenen Bescheid verletzt sein soll vergleiche den hg. Beschluss vom 17. November 2010, 2007/13/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150093.X01Im RIS seit
05.12.2011Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015