RS Vwgh 2011/7/7 2008/15/0320

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Veröffentlicht am 07.07.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in Bezug auf Restwertleasingverträge, bei denen sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung dem Leasingnehmer zukommt, diesem das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut zugerechnet. Für den Fall, dass dem Leasingnehmer eine Kaufoption zum Restwert eingeräumt ist und er bei Nichtausübung der Option dem Leasinggeber die Differenz zwischen dem von ihm lukrierten Veräußerungserlös und dem Restwert ersetzen muss, hat der Gerichtshof, weil dem Leasingnehmer sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung zukommt, die Zurechnung an den Leasingnehmer für nicht rechtswidrig erkannt (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2002, 99/14/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008150320.X02

Im RIS seit

30.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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