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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3;Rechtssatz
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen, die Folge eines Verhaltens sind, zu denen sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, nicht als iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 zwangsläufig erwachsen anzusehen sind und daher nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 3 zu § 34 EStG 1988).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen, die Folge eines Verhaltens sind, zu denen sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, nicht als iSd Paragraph 34, Absatz 3, EStG 1988 zwangsläufig erwachsen anzusehen sind und daher nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden vergleiche Hofstätter/Reichel, Tz 3 zu Paragraph 34, EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150142.X04Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015