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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit an einem Grundstück des Anlagevermögens eines Betriebes, für welchen der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird, eine Wertminderung, so führt eine für die Wertminderung geleistete Entschädigung nicht zu Betriebseinnahmen (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 120f zu § 4 Abs. 1 EStG 1988). Der Verwaltungsgerichtshof hat im hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2006/15/0317, die Überlegungen der seinerzeit belangten Behörde, wonach die zusätzlichen Servitutsbelastungen nicht zu einer weiteren Wertminderung der ohnedies bereits mit inhaltsgleichen Servituten belasteten Liegenschaften führten, als nicht unschlüssig beurteilt.Bewirkt die Einräumung einer Dienstbarkeit an einem Grundstück des Anlagevermögens eines Betriebes, für welchen der Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988 ermittelt wird, eine Wertminderung, so führt eine für die Wertminderung geleistete Entschädigung nicht zu Betriebseinnahmen vergleiche Hofstätter/Reichel, Tz 120f zu Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988). Der Verwaltungsgerichtshof hat im hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2006/15/0317, die Überlegungen der seinerzeit belangten Behörde, wonach die zusätzlichen Servitutsbelastungen nicht zu einer weiteren Wertminderung der ohnedies bereits mit inhaltsgleichen Servituten belasteten Liegenschaften führten, als nicht unschlüssig beurteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150142.X01Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015