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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Es sind die näheren Umstände hinsichtlich der Kenntnis der Haftungspflichtigen über die Erfüllung der Haftungsvoraussetzungen im Verfahren betreffend Geltendmachung der Haftung nach § 27 Abs. 4 UStG 1994 vorzubringen und zu berücksichtigen gewesen. Gerade weil aber diese Umstände über den Kenntnisstand im Haftungsverfahren zu berücksichtigen sind, sind sie nicht solche, die zu einem - gegebenenfalls zur Nachsicht führenden - vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis, zu einer anormalen Belastungswirkung bzw. zu einem verglichen mit anderen Fällen atypischen Vermögenseingriff führen.Es sind die näheren Umstände hinsichtlich der Kenntnis der Haftungspflichtigen über die Erfüllung der Haftungsvoraussetzungen im Verfahren betreffend Geltendmachung der Haftung nach Paragraph 27, Absatz 4, UStG 1994 vorzubringen und zu berücksichtigen gewesen. Gerade weil aber diese Umstände über den Kenntnisstand im Haftungsverfahren zu berücksichtigen sind, sind sie nicht solche, die zu einem - gegebenenfalls zur Nachsicht führenden - vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis, zu einer anormalen Belastungswirkung bzw. zu einem verglichen mit anderen Fällen atypischen Vermögenseingriff führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150010.X08Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015