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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann nicht herbeigeführt werden, indem in einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Abgabenschuldner und einem Dritten als aufschiebende Bedingung auf die Gewährung einer angestrebten Abgabennachsicht angeknüpft wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150010.X05Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015