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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/15/0128 E 6. Juli 2006 RS 4Stammrechtssatz
Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (Hinweis E 24. September 2003, 2001/13/0286).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150010.X03Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015