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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/09/0261 E 30. September 2010 RS 1Stammrechtssatz
Klauseln im Rahmenwerkvertrag (hier: dort ist "eindeutig
festgehalten, dass der Vertragspartner ... eigenständig und
eigenverantwortlich zu arbeiten hat") sind dann völlig ohne jede Aussagekraft, wenn kein im Vorhinein abgrenzbares Werk vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011090091.X01Im RIS seit
10.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.09.2011