RS Vwgh 2011/7/14 2009/10/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §14;
AVG §15;
UniversitätsG 2002 §103;

Rechtssatz

Dem Gesetz ist nicht die Auffassung zu entnehmen, ein über den Verlauf einer Sitzung im Nachhinein verfasstes Protokoll sei unzulässig oder ohne Beweiswert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009100215.X03

Im RIS seit

16.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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