RS Vwgh 2011/7/20 2011/17/0136

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Veröffentlicht am 20.07.2011
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
34 Monopole

Norm

ABGB §1272;
GSpG 1989 §1;
GSpG 1989 §2 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/17/0135 E 20. Juli 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begriffsbildung des § 1272 ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, § 1 GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.Die Begriffsbildung des Paragraph 1272, ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, Paragraph eins, GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011170136.X01

Im RIS seit

19.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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