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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Frage, ob die Beschlagnahme nach § 53 Abs. 1 Z 1 GSpG auch im Falle der Verwirklichung eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes (insbesondere wegen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 168 StGB) zulässig ist oder nicht, berührt nicht die Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates, über Berufungen gegen erstinstanzliche Beschlagnahmebescheide gemäß § 53 Abs. 1 GSpG zu entscheiden.Die Frage, ob die Beschlagnahme nach Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer eins, GSpG auch im Falle der Verwirklichung eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes (insbesondere wegen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 168, StGB) zulässig ist oder nicht, berührt nicht die Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates, über Berufungen gegen erstinstanzliche Beschlagnahmebescheide gemäß Paragraph 53, Absatz eins, GSpG zu entscheiden.
Schlagworte
Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170097.X03Im RIS seit
19.08.2011Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012