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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §56 Abs1;Rechtssatz
Obgleich in einem Verfahren betreffend Aufhebung eines Rückkehrverbotes aus der Verurteilung des Fremden nach § 15 StGB und § 27 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 2 (erster Fall) SMG 1997, sohin wegen eines mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Vergehens nach dem SMG 1997, also wegen einer in § 56 Abs. 2 Z. 1 FrPolG 2005 genannten Tat und somit die Verwirklichung der in § 56 Abs. 1 FrPolG 2005 genannten Gefährdungsprognose eine schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit indiziert wäre, kann daraus allein schon mit Blick auf das System der "abgestuften Gefährdungsprognosen" (vgl. E 27. Mai 2010, 2007/21/0297) nicht auf das Vorliegen einer vom Fremden weiterhin ausgehenden tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr iSd § 86 Abs. 1 FrPolG 2005 geschlossen werden. Dazu wären ausführliche Feststellungen zu dem Verhalten des Fremden im Hinblick auf den geänderten Sachverhalt unter Berücksichtigung des Gefährdungsmaßstabes des § 86 FrPolG 2005 zu treffen gewesen.Obgleich in einem Verfahren betreffend Aufhebung eines Rückkehrverbotes aus der Verurteilung des Fremden nach Paragraph 15, StGB und Paragraph 27, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 2, (erster Fall) SMG 1997, sohin wegen eines mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Vergehens nach dem SMG 1997, also wegen einer in Paragraph 56, Absatz 2, Ziffer eins, FrPolG 2005 genannten Tat und somit die Verwirklichung der in Paragraph 56, Absatz eins, FrPolG 2005 genannten Gefährdungsprognose eine schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit indiziert wäre, kann daraus allein schon mit Blick auf das System der "abgestuften Gefährdungsprognosen" vergleiche E 27. Mai 2010, 2007/21/0297) nicht auf das Vorliegen einer vom Fremden weiterhin ausgehenden tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr iSd Paragraph 86, Absatz eins, FrPolG 2005 geschlossen werden. Dazu wären ausführliche Feststellungen zu dem Verhalten des Fremden im Hinblick auf den geänderten Sachverhalt unter Berücksichtigung des Gefährdungsmaßstabes des Paragraph 86, FrPolG 2005 zu treffen gewesen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008180237.X02Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011