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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §111 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretungen des § 111 ASVG - Nach den Behauptungen der Bf würde der Vollzug "einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für die Bf darstellen und die Existenz des betriebenen Unternehmens gefährden", für den Erstbeschwerdeführer seien "im Falle der Zahlungsunfähigkeit" Ersatzfreiheitsstrafen von (insgesamt) 784 Stunden vorgesehen und es würde "der Vollzug einer Freiheitsstrafe zu einer erheblichen Rufschädigung bei Geschäftspartnern und jeweiligen Behörden führen". Darüber hinaus haben die Bf jedoch genauere Angaben über deren wirtschaftliche Verhältnisse unterlassen, weshalb sie dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen haben (vgl. B VS 25. Februar 1981, VwSlg. 10381 A/1981).Nichtstattgebung - Übertretungen des Paragraph 111, ASVG - Nach den Behauptungen der Bf würde der Vollzug "einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für die Bf darstellen und die Existenz des betriebenen Unternehmens gefährden", für den Erstbeschwerdeführer seien "im Falle der Zahlungsunfähigkeit" Ersatzfreiheitsstrafen von (insgesamt) 784 Stunden vorgesehen und es würde "der Vollzug einer Freiheitsstrafe zu einer erheblichen Rufschädigung bei Geschäftspartnern und jeweiligen Behörden führen". Darüber hinaus haben die Bf jedoch genauere Angaben über deren wirtschaftliche Verhältnisse unterlassen, weshalb sie dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen haben vergleiche B VS 25. Februar 1981, VwSlg. 10381 A/1981).
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011080051.A01Im RIS seit
05.12.2011Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011