RS Vwgh 2011/8/24 2009/06/0271

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Veröffentlicht am 24.08.2011
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
Bauvorschriften Tir 1998 §24 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine bauphysikalische Maßnahme im Sinne des § 24 Abs. 3 Tir Bauvorschriften 1998 vorliegt oder nicht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, in Bezug auf die der Grundsatz des Parteiengehörs nicht zum Tragen kommt.Bei der Frage, ob eine bauphysikalische Maßnahme im Sinne des Paragraph 24, Absatz 3, Tir Bauvorschriften 1998 vorliegt oder nicht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, in Bezug auf die der Grundsatz des Parteiengehörs nicht zum Tragen kommt.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009060271.X02

Im RIS seit

21.09.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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