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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/05/0098 E 25. März 2010 RS 3Stammrechtssatz
Ein behördlicher Auftrag ist bereits dann ausreichend konkretisiert, wenn einem Fachmann erkennbar ist, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Einer ausdrücklichen Anführung von mit der fachgerechten Durchführung notwendigerweise verbundenen einzelnen Arbeiten bedarf es nicht (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2006/05/0056, mwN).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009050348.X15Im RIS seit
27.09.2011Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011