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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/09/0161 E 25. September 1992 RS 2Stammrechtssatz
Eine - allenfalls - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides erfolgte Verletzung des Rechtes auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bedingen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008080085.X06Im RIS seit
07.10.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015