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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §32 Abs2;Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, im Stadium der Setzung von Verfolgungshandlungen bereits zu determinieren, ob eine beschuldigte Person als alleiniger Gesellschafter oder als Geschäftsführer einer juristischen Person verfolgt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011030130.X02Im RIS seit
06.10.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011