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E3L E06202030Norm
31996L0026 Kraftverkehrsunternehmer-RL Art1 Abs2;Rechtssatz
Der Bf hat um Nachsicht vom Befähigungsnachweis hinsichtlich des Erfordernisses einschlägiger Berufspraxis bzw um die individuelle Befähigung für die Gewerbe "Taxi- und Mietwagen-Gewerbe" angesucht. Er erachtet sich jedoch nur in dem von ihm behaupteten Recht auf Feststellung seiner individuellen Befähigung zur Ausübung des Taxigewerbes verletzt. Für dieses - definitionsgemäß durch Personenkraftwagen - auszuübende Gewerbe ist die vom Bf angesprochene Richtlinie 96/26/EG schon auf Grund der Definition des Personenkraftverkehrsunternehmers in Art 1 Abs 2 zweiter Spiegelstrich der Richtlinie nicht von Bedeutung. Soweit das Vorbringen auch dahin zu verstehen ist, dass er die von den Regelungen in der GewO 1994 abweichende Regelung im GelverkG 1996 als gleichheitswidrig ansieht, reicht es aus, den Bf auf die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juli 2008, G 259/07, sowie vom 29. September 2008, G 266/07, zu verweisen.Der Bf hat um Nachsicht vom Befähigungsnachweis hinsichtlich des Erfordernisses einschlägiger Berufspraxis bzw um die individuelle Befähigung für die Gewerbe "Taxi- und Mietwagen-Gewerbe" angesucht. Er erachtet sich jedoch nur in dem von ihm behaupteten Recht auf Feststellung seiner individuellen Befähigung zur Ausübung des Taxigewerbes verletzt. Für dieses - definitionsgemäß durch Personenkraftwagen - auszuübende Gewerbe ist die vom Bf angesprochene Richtlinie 96/26/EG schon auf Grund der Definition des Personenkraftverkehrsunternehmers in Artikel eins, Absatz 2, zweiter Spiegelstrich der Richtlinie nicht von Bedeutung. Soweit das Vorbringen auch dahin zu verstehen ist, dass er die von den Regelungen in der GewO 1994 abweichende Regelung im GelverkG 1996 als gleichheitswidrig ansieht, reicht es aus, den Bf auf die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juli 2008, G 259/07, sowie vom 29. September 2008, G 266/07, zu verweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011030111.X01Im RIS seit
06.10.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011