RS Vwgh 2011/9/15 2011/17/0133

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Veröffentlicht am 15.09.2011
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24/01 Strafgesetzbuch
34 Monopole

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 20. Juli 2011, Zl. 2011/17/0097, ist die Beschlagnahme nach dem Glücksspielgesetz auch dann zulässig, wenn eine Strafbarkeit nach § 168 StGB vorliegen sollte.Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 20. Juli 2011, Zl. 2011/17/0097, ist die Beschlagnahme nach dem Glücksspielgesetz auch dann zulässig, wenn eine Strafbarkeit nach Paragraph 168, StGB vorliegen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011170133.X02

Im RIS seit

20.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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