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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Abweisung der Berufung einer Nichtpartei (hier Geschäftsführer einer GmbH, diese ist Eigentümerin des beschlagnahmten Gegenstandes) gegen eine als Beschlagnahmebescheid intendierte Erledigung, die nur dieser Nichtpartei zugestellt wurde, entfaltet nicht die Wirkung, dass eine rechtswirksame Beschlagnahmeanordnung in Bescheidform vorläge. Damit ergibt sich, dass weder dem erstinstanzlichen Bescheid, noch dem angefochtenen Berufungsbescheid die Rechtswirkung der bescheidmäßigen Beschlagnahme nach § 53 GSpG zukam. Die Beschwerdeführerin (GmbH) kann daher durch den angefochtenen Bescheid (der als Erledigung einer Berufung des Adressaten eines an den falschen Adressaten gerichteten Bescheids ungeachtet der Frage, ob er dem Gesetz entspricht, jedenfalls als Bescheid wirksam entstanden ist) nicht in ihren Rechten verletzt sein.Die Abweisung der Berufung einer Nichtpartei (hier Geschäftsführer einer GmbH, diese ist Eigentümerin des beschlagnahmten Gegenstandes) gegen eine als Beschlagnahmebescheid intendierte Erledigung, die nur dieser Nichtpartei zugestellt wurde, entfaltet nicht die Wirkung, dass eine rechtswirksame Beschlagnahmeanordnung in Bescheidform vorläge. Damit ergibt sich, dass weder dem erstinstanzlichen Bescheid, noch dem angefochtenen Berufungsbescheid die Rechtswirkung der bescheidmäßigen Beschlagnahme nach Paragraph 53, GSpG zukam. Die Beschwerdeführerin (GmbH) kann daher durch den angefochtenen Bescheid (der als Erledigung einer Berufung des Adressaten eines an den falschen Adressaten gerichteten Bescheids ungeachtet der Frage, ob er dem Gesetz entspricht, jedenfalls als Bescheid wirksam entstanden ist) nicht in ihren Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170112.X02Im RIS seit
15.02.2012Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012