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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs1;Rechtssatz
Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Nutzungen, die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßigen Nutzungen hinausgehen (in diesem Sinne schon das zu einer vergleichbaren Vorgängerbestimmung ergangene hg. Erkenntnis vom 7. Februar 1964, 915/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011150131.X01Im RIS seit
14.10.2011Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012