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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0066 E 15. September 2011 RS 4Stammrechtssatz
Es trifft zu, dass Arbeiten in geschützten Räumen von im Gebirge gelegenen Gebäuden nicht bereits eine im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen außerordentliche Erschwernis darstellen oder zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011150067.X04Im RIS seit
07.10.2011Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012