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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0066 E 15. September 2011 RS 3Stammrechtssatz
Soweit der Dienstnehmer im gegenständlichen Fall die Erschwernis bzw. Gefahr in der Fahrt zur und von der Arbeitsstätte erblickt, ist nicht zu erkennen, dass Arbeiten überwiegend unter den in § 68 Abs. 5 EStG 1988 angeführten Umständen bewirkt werden.Soweit der Dienstnehmer im gegenständlichen Fall die Erschwernis bzw. Gefahr in der Fahrt zur und von der Arbeitsstätte erblickt, ist nicht zu erkennen, dass Arbeiten überwiegend unter den in Paragraph 68, Absatz 5, EStG 1988 angeführten Umständen bewirkt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011150067.X03Im RIS seit
07.10.2011Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012