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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Übernahme von zahlreichen Arbeitnehmern wegen des Konkurses eines "Subunternehmers", die Vorlage von zum Zeitpunkt des Einstellungsgespräches nicht mehr gültigen Bewilligungen und einer "Asylkarte" sowie der Hinweis auf eine frühere Tätigkeit bei der Wirtschaftskammer ändern nichts an der Notwendigkeit einer konkreten fallbezogenen Kontrolle vor Arbeitsaufnahme.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011090120.X02Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011