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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
DO Wr 1994 §18 Abs2;Rechtssatz
Es liegt auf der Hand, dass der Tatbestand "Achtung und Vertrauen der Allgemeinheit" iSd § 18 Abs. 2 zweiter Satz DO Wr 1994 durch mehrere gleichartige oder mehrere verschiedenartige Tathandlungen erfüllt werden kann. (Hier: 1 1/4 Jahre lang Tathandlungen gemäß § 207a Abs 1 und Abs 3 StGB)Es liegt auf der Hand, dass der Tatbestand "Achtung und Vertrauen der Allgemeinheit" iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz DO Wr 1994 durch mehrere gleichartige oder mehrere verschiedenartige Tathandlungen erfüllt werden kann. (Hier: 1 1/4 Jahre lang Tathandlungen gemäß Paragraph 207 a, Absatz eins und Absatz 3, StGB)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011090038.X02Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015