RS Vwgh 2011/9/15 2009/07/0180

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Veröffentlicht am 15.09.2011
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Index

L81009 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

IG-L 1997 §30 Abs1 Z2;
IG-L-Maßnahmenkatalog Wr 2005 §2 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/07/0181 2009/07/0183 2009/07/0182

Rechtssatz

Bei § 30 Abs 1 Z 2 IG-L 1997 iVm § 2 Abs 1 Wr IG-L-Maßnahmenkatalog 2005 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, da sich das tatbildmäßige Verhalten in einem Tun erschöpft, ohne dass zur Tatbildverwirklichung ein Erfolg erforderlich ist.Bei Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, IG-L 1997 in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Wr IG-L-Maßnahmenkatalog 2005 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, da sich das tatbildmäßige Verhalten in einem Tun erschöpft, ohne dass zur Tatbildverwirklichung ein Erfolg erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009070180.X04

Im RIS seit

10.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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