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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/07/0165Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/07/0131 E 10. November 1992 RS 2Stammrechtssatz
Die Tatsache, daß ein bestimmtes Grundstück in ein Zusammenlegungsverfahren einbezogen wird (mit der Einleitungsverordnung) und bleibt (aufgrund eines einen Ausscheidungsantrag abweisenden Bescheides), bedeutet keine Verfügung über das Eigentum an diesem Grundstück, dergestalt, daß es der betroffenen Partei entzogen wird. Derartige Regelungen sind späteren Verfahrensabschnitten vorbehalten und jeweils bekämpfbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070164.X03Im RIS seit
07.10.2011Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011