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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0122 E 31. Oktober 2000 VwSlg 7554 F/2000 RS 2Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.Nach der stRsp des VwGH erfasst die begünstigte Besteuerung des Paragraph 67, Absatz 6, EStG 1988 nur solche Bezüge, deren unmittelbare Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007150231.X01Im RIS seit
13.10.2011Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012