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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §292;Rechtssatz
Die Ausgleichszulage - die als Versicherungsleistung im Sinne des § 10 Abs. 5 StbG zu berücksichtigen ist, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf sie besteht und nicht allein dann, wenn sie tatsächlich bezogen wurde - ist in Österreich in Euro auszubezahlen. Diese Leistung unterliegt auch keinen Beschränkungen oder Sanktionen im Auslandszahlungsverkehr.Die Ausgleichszulage - die als Versicherungsleistung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 5, StbG zu berücksichtigen ist, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf sie besteht und nicht allein dann, wenn sie tatsächlich bezogen wurde - ist in Österreich in Euro auszubezahlen. Diese Leistung unterliegt auch keinen Beschränkungen oder Sanktionen im Auslandszahlungsverkehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009010069.X03Im RIS seit
31.10.2011Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012