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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1026;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/18/0265 B 24. September 2009 RS 1Stammrechtssatz
Wenn eine ausdrückliche Mitteilung der Kündigung einer Vollmacht gegenüber einer Behörde (dem VwGH) nicht erfolgt, ist die Stellung eines Antrags auf Beigebung eines Verfahrenshelfers jedoch im Zweifel als Anzeige des Erlöschens des Vollmachtsverhältnisses zum bisherigen Vertreter zu werten (Hinweis B OGH 18. September 2002, 3 Ob 306/02z).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Ende VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010180365.X02Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
25.11.2011