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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Berücksichtigung des Verdachts mehrerer Scheinehen im nächsten Umfeld der Beteiligten dient der umfassenden Beweiswürdigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse und stellt noch keine Feststellung von Tatsachen im Sinn des § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 dar.Die Berücksichtigung des Verdachts mehrerer Scheinehen im nächsten Umfeld der Beteiligten dient der umfassenden Beweiswürdigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse und stellt noch keine Feststellung von Tatsachen im Sinn des Paragraph 60, Absatz eins, FrPolG 2005 dar.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008180466.X01Im RIS seit
19.10.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011