RS Vwgh 2011/9/22 2008/18/0466

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2011
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des Verdachts mehrerer Scheinehen im nächsten Umfeld der Beteiligten dient der umfassenden Beweiswürdigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse und stellt noch keine Feststellung von Tatsachen im Sinn des § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 dar.Die Berücksichtigung des Verdachts mehrerer Scheinehen im nächsten Umfeld der Beteiligten dient der umfassenden Beweiswürdigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse und stellt noch keine Feststellung von Tatsachen im Sinn des Paragraph 60, Absatz eins, FrPolG 2005 dar.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008180466.X01

Im RIS seit

19.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten