RS Vwgh 2011/9/27 2010/12/0185

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Veröffentlicht am 27.09.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/12/0186 2010/12/0189 2010/12/0188 2010/12/0187

Rechtssatz

Der Bund genießt als Dienstgeber eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ungeachtet der für ihn damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen keine Parteistellung in dienstrechtlichen Verwaltungsverfahren, sondern tritt dem Beamten durch die Dienstbehörde mit Hoheitsgewalt gegenüber.

Schlagworte

Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120185.X04

Im RIS seit

28.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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