RS Vwgh 2011/9/27 2010/12/0185

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Veröffentlicht am 27.09.2011
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Index

31/04 Bundesbeteiligungen
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §8;
DVG 1984 §3;
Spanische HofreitschuleG 2000 §3 Abs1;
Spanische HofreitschuleG 2000 §8 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/12/0186 2010/12/0189 2010/12/0188 2010/12/0187

Rechtssatz

Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 Z. 1 Spanische HofreitschuleG 2000 sind von der in § 3 Abs. 1 Spanische HofreitschuleG 2000 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst.Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, Spanische HofreitschuleG 2000 sind von der in Paragraph 3, Absatz eins, Spanische HofreitschuleG 2000 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst.

Schlagworte

Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120185.X01

Im RIS seit

28.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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