Index
31/04 BundesbeteiligungenNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/12/0186 2010/12/0189 2010/12/0188 2010/12/0187Rechtssatz
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 Z. 1 Spanische HofreitschuleG 2000 sind von der in § 3 Abs. 1 Spanische HofreitschuleG 2000 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst.Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, Spanische HofreitschuleG 2000 sind von der in Paragraph 3, Absatz eins, Spanische HofreitschuleG 2000 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst.
Schlagworte
DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120185.X01Im RIS seit
28.10.2011Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011