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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ist die Gebührlichkeit eines Anspruches, dessen sich die Partei berühmt, zwischen ihr und der Dienstbehörde strittig, so erweist sich die amtswegige Erlassung eines Feststellungsbescheides, der inhaltlich die Gebührlichkeit bzw. Nichtgebührlichkeit des Anspruches feststellt, als zulässig (Hinweis E vom 25. Februar 2004, 2003/12/0105).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120131.X03Im RIS seit
28.10.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011