RS Vwgh 2011/9/27 2010/12/0131

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Veröffentlicht am 27.09.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

AVG §56;
RGV 1955 §1;
RGV 1955 §38;

Rechtssatz

Die bloße Legung einer Reiserechnung löst keine Pflicht der erstinstanzlichen Dienstbehörde zur Erlassung eines Feststellungsbescheides betreffend die Gebührlichkeit der damit geltend gemachten Reisegebühren aus (Hinweis B vom 2. Dezember 1992, 92/12/0231 und 92/12/0237).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120131.X01

Im RIS seit

28.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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