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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §36;Rechtssatz
Der Verzicht auf die faktische Dienstleistung eines Beamten bietet keinesfalls eine Rechtfertigung dafür, den nach wie vor durch diesen Beamten besetzten Arbeitsplatz einem anderen Beamten auf Dauer zuzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120125.X05Im RIS seit
28.10.2011Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015