RS Vwgh 2011/9/27 2010/12/0125

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Veröffentlicht am 27.09.2011
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Der Verzicht auf die faktische Dienstleistung eines Beamten bietet keinesfalls eine Rechtfertigung dafür, den nach wie vor durch diesen Beamten besetzten Arbeitsplatz einem anderen Beamten auf Dauer zuzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120125.X05

Im RIS seit

28.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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