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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Aus einem Vergleich des Arbeitsplatzes des Beamten mit (übergeordneten) Arbeitsplätzen, die keine Richtverwendungen sind, ist für die Arbeitsplatzbewertung nichts zu gewinnen, sodass die diesbezüglichen weitwendigen Ausführungen im Gutachten des Bewertungssachverständigen und im Bescheid sich als entbehrlich erweisen (Hinweis E vom 5. September 2008, 2007/12/0110). Aus diesen für die Schlüssigkeit seines Gutachtens an sich entbehrlichen Darlegungen lässt sich keine Befangenheit des Sachverständigen ableiten.
Schlagworte
Befangenheit von Sachverständigen Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009120112.X10Im RIS seit
28.10.2011Zuletzt aktualisiert am
23.04.2012