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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/04/0255 E 21. Juni 1993 RS 1Stammrechtssatz
Das für die Beurteilung nach § 75 Abs 2 GewO 1973 maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt. Steht auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens fest, daß der regelmäßige Aufenthalt von bestimmten Personen außerhalb des möglichen Immissionsbereiches einer Betriebsanlage liegt, so fehlt diesen Personen die Nachbareigenschaft (Hinweis E 27.3.1990, 87/04/0091 bis 0094).Das für die Beurteilung nach Paragraph 75, Absatz 2, GewO 1973 maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt. Steht auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens fest, daß der regelmäßige Aufenthalt von bestimmten Personen außerhalb des möglichen Immissionsbereiches einer Betriebsanlage liegt, so fehlt diesen Personen die Nachbareigenschaft (Hinweis E 27.3.1990, 87/04/0091 bis 0094).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009040211.X02Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015