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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0064 E 13. Juni 1989 RS 7Stammrechtssatz
Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid gleich gelagert mit denen des Bf sind, können nicht als Mitbeteiligte iSd § 21 Abs 1 VwGG dem Verfahren beigezogen werden. Die "Gegenschrift" samt dem darin enthaltenen Aufhebungsantrag sowie das Kostenersatzbegehren mussten daher zurückgewiesen werden (Hinweis B 12.3.1968, 0072/68 VwSlg 7309 A/1968).Personen, deren rechtliche Interessen im Hinblick auf den angefochtenen Bescheid gleich gelagert mit denen des Bf sind, können nicht als Mitbeteiligte iSd Paragraph 21, Absatz eins, VwGG dem Verfahren beigezogen werden. Die "Gegenschrift" samt dem darin enthaltenen Aufhebungsantrag sowie das Kostenersatzbegehren mussten daher zurückgewiesen werden (Hinweis B 12.3.1968, 0072/68 VwSlg 7309 A/1968).
Schlagworte
BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007040102.X05Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015