RS Vwgh 2011/9/29 2011/16/0024

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Veröffentlicht am 29.09.2011
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Index

21/03 GesmbH-Recht
33 Bewertungsrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/16/0026 2011/16/0025

Rechtssatz

Die in Rede stehende Regelung über den Aufgriff von Geschäftsanteilen wurden zum Schutz von familiären Interessen getroffen. Damit handelt es sich aber bei dem in Rede stehenden Aufgriffsrecht der untereinander auch familiär verbundenen Gesellschafter um eine letztlich in deren wirtschaftlichem Interesse getroffene Verfügungsbeschränkung, wie sie schon das Erkenntnis vom 6. Oktober 1980, Zl. 2915/78, als nicht objektiv wertmindernd ansah.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011160024.X02

Im RIS seit

08.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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