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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/21/0006 E 25. März 2010 RS 2Stammrechtssatz
Treffen die Voraussetzungen gemäß § 33a VwGG nur in Bezug auf einzelne Spruchteile des bekämpften Bescheides zu, kann die Beschwerdeablehnung nach der Praxis des VwGH in diesem Umfang, somit auch nur teilweise, vorgenommen werden.Treffen die Voraussetzungen gemäß Paragraph 33 a, VwGG nur in Bezug auf einzelne Spruchteile des bekämpften Bescheides zu, kann die Beschwerdeablehnung nach der Praxis des VwGH in diesem Umfang, somit auch nur teilweise, vorgenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008210516.X05Im RIS seit
18.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015