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21/01 HandelsrechtNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Wertes eines Kommanditanteils ergibt sich die Höhe des Betriebsvermögens aus der Summe der einzelnen mit dem Teilwert bewerteten beweglichen Wirtschaftsgüter, zuzüglich der mit dem Einheitswert zu bewertenden Betriebsgrundstücke abzüglich der mit dem Teilwert zu bewertenden Verbindlichkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008160149.X05Im RIS seit
17.11.2011Zuletzt aktualisiert am
02.02.2012