RS Vwgh 2011/9/29 2008/16/0149

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Veröffentlicht am 29.09.2011
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Index

21/01 Handelsrecht
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
BewG 1955 §57 Abs1;
ErbStG §19 Abs1;
HGB §161;
HGB §171;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Wertes eines Kommanditanteils ergibt sich die Höhe des Betriebsvermögens aus der Summe der einzelnen mit dem Teilwert bewerteten beweglichen Wirtschaftsgüter, zuzüglich der mit dem Einheitswert zu bewertenden Betriebsgrundstücke abzüglich der mit dem Teilwert zu bewertenden Verbindlichkeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008160149.X05

Im RIS seit

17.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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