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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §22 Abs1;Rechtssatz
Eine Nachfeststellung ist stets eine erstmalige Feststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit; sie wird u. a. notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erst gegründet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008160149.X03Im RIS seit
17.11.2011Zuletzt aktualisiert am
02.02.2012