RS Vwgh 2011/9/29 2008/16/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2011
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Eine Nachfeststellung ist stets eine erstmalige Feststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit; sie wird u. a. notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erst gegründet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008160149.X03

Im RIS seit

17.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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