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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §193 Abs1;Rechtssatz
Die Fortschreibung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Einheit iSd § 2 BewG, auf die sich der Bescheid bezieht, ungeachtet der genannten Veränderungen weiterhin besteht (vgl. das zur Zurechnungsfortschreibung ergangene hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1992, Zl. 90/15/0169) und dass ein diese wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) betreffender Einheitswertbescheid bereits erlassen worden ist.Die Fortschreibung setzt voraus, dass die wirtschaftliche Einheit iSd Paragraph 2, BewG, auf die sich der Bescheid bezieht, ungeachtet der genannten Veränderungen weiterhin besteht vergleiche das zur Zurechnungsfortschreibung ergangene hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1992, Zl. 90/15/0169) und dass ein diese wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) betreffender Einheitswertbescheid bereits erlassen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008160149.X02Im RIS seit
17.11.2011Zuletzt aktualisiert am
02.02.2012