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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs4;Rechtssatz
Gemäß § 17 Abs. 4 AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren durch eine Anordnung im Sinne des § 63 Abs. 2 AVG kein Rechtsmittel zulässig. Die Rechtswidrigkeit einer solchen Anordnung kann vielmehr erst und nur in dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid geltend gemacht werden. Ist jedoch über das Akteneinsichtsbegehren einer Person abzusprechen, der im laufenden oder bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Parteistellung nicht zukommt oder deren Parteistellung sich auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren bezogen hat, hat dies durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu geschehen, der im Instanzenzug bekämpft werden kann. Dies trifft auch auf Verfahren zu, in denen ein die Angelegenheit abschließender Bescheid im Sinn des § 63 Abs. 2 AVG nicht in Frage kommt (Hinweis B vom 23. Jänner 2007, 2005/11/0049 mwN.).Gemäß Paragraph 17, Absatz 4, AVG ist gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren durch eine Anordnung im Sinne des Paragraph 63, Absatz 2, AVG kein Rechtsmittel zulässig. Die Rechtswidrigkeit einer solchen Anordnung kann vielmehr erst und nur in dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid geltend gemacht werden. Ist jedoch über das Akteneinsichtsbegehren einer Person abzusprechen, der im laufenden oder bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren Parteistellung nicht zukommt oder deren Parteistellung sich auf ein bereits abgeschlossenes Verfahren bezogen hat, hat dies durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu geschehen, der im Instanzenzug bekämpft werden kann. Dies trifft auch auf Verfahren zu, in denen ein die Angelegenheit abschließender Bescheid im Sinn des Paragraph 63, Absatz 2, AVG nicht in Frage kommt (Hinweis B vom 23. Jänner 2007, 2005/11/0049 mwN.).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007110210.X01Im RIS seit
05.12.2011Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011