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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Aus der Judikatur zur Aufsichts- und Kontrollpflicht eines Rechtsanwaltes gegenüber seinen Mitarbeitern kann nicht abgeleitet werden, dass auch die gebotene fristgerechte Postaufgabe, insbesondere einer eingeschriebenen Postsendung, keiner weiteren Kontrolle durch den Parteienvertreter unterliegt. Auch über die fristgerechte Übergabe von Briefsendungen an die Post müssen wirksame Kontrollmaßnahmen in einer Kanzlei eines Parteienvertreters vorgesehen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010060006.X03Im RIS seit
01.11.2011Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011